Rechtliches
Angaben gemäss § 5 TMG
Marketing Theo Schneidereit
Fliederkamp 7
49078 Osnabrück
Kontakt
Telefon: +49 (0) 152 04431021
E-Mail: [email protected]
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE362770420
Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit,
die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Marketing Theo Schneidereit
1. Geltungsbereich
1.1 Marketing Theo Schneidereit erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen im Bereich der Videoproduktion (Konzeption, Dreharbeiten, Postproduktion) ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1.2 Diese Bedingungen gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Marketing Theo Schneidereit und dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. 1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Marketing Theo Schneidereit stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben Vorrang vor diesen AGB; für ihren Inhalt ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung seitens Marketing Theo Schneidereit maßgebend.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote von Marketing Theo Schneidereit sind freibleibend; Kostenvoranschläge stellen keine verbindlichen Vertragsangebote dar. 2.2 Verträge kommen erst durch Bestätigung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags seitens Marketing Theo Schneidereit in Textform zustande oder konkludent durch dessen Tätigwerden. 2.3 Hat Marketing Theo Schneidereit im Kostenvoranschlag das voraussichtliche Honorar berechnet, gilt eine Überschreitung um zehn Prozent als vertragsgemäß; überschreitet die Abweichung diesen Rahmen, informiert Marketing Theo Schneidereit den Auftraggeber, und das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang eines Hinweises in Textform widerspricht. 2.4 Der vertraglich vereinbarte Preis enthält alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, zwei Korrekturschleifen sowie der Rechteeinräumung am Filmwerk gemäß Ziffer 10, und alle weiteren Kosten, etwa für Fremdleistungen (einschließlich Sprecher, Musik, Verwertungsgesellschaften etc.) werden im Preis enthalten und auf der Rechnung ausgewiesen. 2.5 Ein gesonderter Vertrag kann für die Erstellung eines Konzepts, Storyboards oder Drehbuchs abgeschlossen werden; der hierfür vereinbarte Preis ist auch dann vom Auftraggeber zu entrichten, wenn das Konzept, Storyboard oder Drehbuch nicht verfilmt wird oder der Auftraggeber zurücktritt. 2.6 Stellt der Auftraggeber vorbestehende Konzepte, Storyboards, Drehbücher oder Filmmaterial zur Verfügung, sind die hierfür nötigen Nutzungsrechte an Marketing Theo Schneidereit zu übertragen; die künstlerische und technische Gestaltung obliegt Marketing Theo Schneidereit.
3. Vergütung und Abschlagszahlungen
3.1 Marketing Theo Schneidereit ist berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe von 40 Prozent des Gesamtpreises nach Freigabe des Konzepts, Storyboards oder Drehbuchs, weiteren 40 Prozent nach Abschluss des Drehs und den verbleibenden 20 Prozent nach Abschluss der Postproduktion zu verlangen. 3.2 Die Vergütung ist mit Zugang der jeweiligen Rechnung beim Auftraggeber innerhalb von sieben Kalendertagen ohne Abzug fällig.
4. Risiko
4.1 Wetterbedingte Verschiebungen oder Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind nicht in den kalkulierten Produktionskosten enthalten; die daraus entstehenden Zusatzkosten werden nach Nachweis berechnet. 4.2 Gleiches gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage, sofern diese nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Marketing Theo Schneidereit zurückzuführen sind. 4.3 Verschieben sich Drehtermine aus Gründen, die Marketing Theo Schneidereit nicht zu vertreten hat, erfolgt bei einer Terminverschiebung nach dem zehnten Tag vor Drehbeginn eine Nachberechnung von fünf Prozent des Honorars und nach dem fünften Tag vor Drehbeginn von zehn Prozent des Honorars; übersteigen bereits entstandene Aufwendungen diese Beträge, sind diese in voller Höhe zu erstatten, wobei der Auftraggeber geringere Aufwendungen nachweisen kann.
5. Abnahme
5.1 Im Rahmen der Filmproduktion hat der Auftraggeber vor der Endfertigung des Films die Sichtungskopie abzunehmen; diese wird im Normalfall nur online zur Verfügung gestellt und kann auf Wunsch auch vor Ort bei Marketing Theo Schneidereit eingesehen oder beim Auftraggeber vorgeführt werden. 5.2 Verlangt der Auftraggeber Änderungen, die über die bloße Mängelbeseitigung hinausgehen, trägt er die daraus resultierenden Kosten; Änderungswünsche sind in Textform mitzuteilen, woraufhin Marketing Theo Schneidereit unverzüglich über die voraussichtlichen Mehrkosten informiert; Änderungen dürfen ausschließlich von Marketing Theo Schneidereit vorgenommen werden, und Vorschläge, die Mehrkosten verursachen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. 5.3 Soweit die Leistung in der Erstellung filmischer, grafischer oder sonstiger Werke besteht, gilt die Leistung als abgenommen, sobald der Auftraggeber den Entwurf freigegeben hat; unterbleibt eine Abnahmeverweigerung binnen zwölf Werktagen nach Fertigstellung unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk ebenfalls als abgenommen (§ 640 Abs. 2 S. 1 BGB). Marketing Theo Schneidereit übernimmt Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften für technische Mängel in gelieferten Vorlagen oder Dateien, die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme; inhaltliche oder gestalterische Beanstandungen müssen vor Freigabe erfolgen und gelten danach nicht mehr als Mangel. Eine Haftung für die Schutzrechtsfähigkeit wird nicht übernommen, es sei denn, sie wurde ausdrücklich garantiert; Gewährleistungsansprüche wegen Nichtbeachtung von Installations , Hardware oder Softwarevorgaben durch den Auftraggeber sind ausgeschlossen, sofern dieser nicht nachweist, dass diese Umstände den gerügten Mangel nicht verursacht haben.
6. Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund
6.1 Kündigt der Auftraggeber nach Werkauftrag, aber vor Beginn der Ausführung, schuldet er fünf Prozent des vereinbarten Nettohonorars als Entschädigung (§ 648 S. 3 BGB). 6.2 Erfolgt die Kündigung nach Beginn der Tätigkeit durch Marketing Theo Schneidereit, so schuldet der Auftraggeber neben dem auf bereits erbrachte Leistungen entfallenden Honorar zehn Prozent des Nettohonorars für noch nicht erbrachte Leistungen. 6.3 Der Auftraggeber kann nachweisen, dass der entstandene Ausfall geringer ist.
7. Arbeitszeit, Termine, Lieferzeiten, Überstunden, Feiertags /Wochenendzuschläge
7.1 Die Arbeitszeit pro Drehtag beträgt maximal zehn Stunden; Reisetage und -zeiten werden mit fünfzig Prozent des jeweiligen Tages oder Stundensatzes berechnet, Arbeitsbeginn und -ende erfolgen am vereinbarten Drehort. 7.2 Einsätze als Überstunden, an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen oder in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr werden mit einem Aufpreis von fünfundzwanzig Prozent auf den jeweiligen Stunden oder Tagessatz vergütet. 7.3 Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt werden. 7.4 Höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer oder vergleichbare, nicht von Marketing Theo Schneidereit zu vertretende Umstände verlängern verbindliche Fristen um die Dauer des Hindernisses, auch wenn bereits Verzug besteht. 7.5 Dauert ein Leistungshindernis länger als einen Monat, können beide Parteien ohne Weiteres vom Vertrag zurücktreten; weitergehende Rechte bleiben unberührt, und Marketing Theo Schneidereit informiert unverzüglich und erstattet bereits erhaltene Gegenleistungen.
8. Haftung
8.1 Marketing Theo Schneidereit und dessen Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für Schadenersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei sie auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. 8.2 Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Mängel arglistig verschwiegen oder Garantien übernommen wurden; Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. 8.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht für Sach und Vermögensschäden auf die Deckungssummen der jeweiligen Haftpflichtversicherung begrenzt.
9. Verschwiegenheit
9.1 Marketing Theo Schneidereit und der Auftraggeber verpflichten sich wechselseitig, alle im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen Geschäfts und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln; diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter und überdauert die Vertragslaufzeit.
10. Einräumung von Rechten
10.1 Alle Rechte an den Leistungen von Marketing Theo Schneidereit verbleiben bei diesem; soweit nicht anders vereinbart, erwirbt der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht, beschränkt auf den Vertragszweck. 10.2 Weitergehende Nutzungsrechte können gegen zusätzliches Honorar eingeräumt werden. 10.3 Die Übertragung der Nutzungsrechte tritt erst nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen in Zusammenhang mit dem Auftrag ein, auch bei Teillieferungen. 10.4 Marketing Theo Schneidereit ist nicht verpflichtet, Rechte Dritter zu prüfen; diese Pflicht obliegt dem Auftraggeber, der ihn unverzüglich zu informieren hat, falls Dritte Ansprüche geltend machen. 10.5 Der Auftraggeber stellt Marketing Theo Schneidereit von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf Vorleistungen des Auftraggebers beruhen und Schutzrechte verletzten.
11. Kennzeichnung, Referenzen
11.1 Marketing Theo Schneidereit ist berechtigt, unentgeltlich auf für den Auftraggeber hergestellten Produkten und bei durchgeführten Maßnahmen auf seine Tätigkeit hinzuweisen und diese Leistungen als Referenz zu verwenden; die eingeschränkten Nutzungsrechte zur Eigenwerbung mit Referenzen bleiben dabei stets vorbehalten.
12. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
12.1 Der Auftraggeber kann Forderungen gegen Ansprüche von Marketing Theo Schneidereit nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. 12.2 Ein Zurückbehaltungs oder Leistungsverweigerungsrecht kann er nur ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN Kaufrechts wird ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Marketing Theo Schneidereit.
Stand: April 2025